
Immisionsmessungen
Als Messstelle nach § 29b BImSchG bietet die AiR Ingenieurbüro GmbH einen kompletten Service auf dem Gebiet des Schallimmissionsschutzes von der Messung bis zur Erstellung von Immissionsgutachten.
Normgerechte Messung mit geeichten Präzisions-Schallpegelmessern
- Durchführung von Messungen im Bereich des Gewerbe- und Industrielärms, des Freizeitlärms, des Lärms aus Sportanlagen sowie des Verkehrslärms
- Ermittlung des Beurteilungspegels nach den jeweiligen nationalen Vorschriften (AVV Baulärm, TA Lärm, Freizeitlärmrichtlinie, Sportanlagenlärmschutzverordnung und Verkehrslärmschutzverordnung)
- Frequenzselektive Messung zur Bestimmung der Tonhaltigkeit gemäß DIN 45681 und tieffrequenter Anteile des Geräusches gemäß DIN 45680
- Durchführung von Emissionsmessungen an Windenergieanlagen gemäß DIN EN 61400-11 und FGW-Richtlinie
- Messung und Beurteilung des Schallexpositionspegels (SEL)
- Bestimmung der Lautheit nach DIN 45631
- Verwendung integrierender und geeichter Präzisionsschallpegelmesser der Klasse 1 nach DIN IEC 651/804
- Erstellung von Gutachten, basierend auf nationalen und internationalen Normen und Richtlinien